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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schatz Umwelt GmbH für online-Bestellungen 


§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge, der Schatz Umwelt GmbH mit ihren Vertragspartnern, über die von Schatz Umwelt angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. 

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Schatz Umwelt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Schatz Umwelt in Kenntnis der AGB des Vertragspartners Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. 

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail, Telefax). 

§ 2 Vertragsschluss 

Der Vertragspartner kann aus dem Online-Angebot von Schatz Umwelt einen Abfall-Behälter auswählen und über den Button „kostenpflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der von ihm getroffenen Auswahl abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Vertragspartner die Daten jederzeit einsehen, eine Änderung der Bestellung über den Shop ist nicht möglich. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Vertragspartner zuvor durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. 

Schatz Umwelt GmbH schickt daraufhin dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Vertragspartner über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung stellt zugleich die Annahme des Antrags durch Schatz Umwelt GmbH dar. Der Vertragstext wird von Schatz Umwelt GmbH unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. 

Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. 

§ 3 Lieferung, Leistung 

Leistungsfristen und – termine sind stets unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart. 

§ 4 Gewährleistung 

Ist der Vertragspartner Verbraucher, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern gelten nachfolgende Regelungen: 

Unternehmen verwenden zum Anfordern der Dienste von Schatz Umwelt GmbH bitte die hauseigene App, der Shop ist ausschließlich für Endkunden ausgelegt. 

§ 5 Haftung 

Schatz Umwelt GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schatz Umwelt GmbH nur 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). 

Soweit Schatz Umwelt GmbH dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Schatz Umwelt bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Leistung typischerweise zu erwarten sind. 

Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schatz Umwelt GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Vertragspartners nach dem Produkthaftungsgesetz.  

§ 6 Besondere Annahmebedingungen für Reststoffe 

Soweit Schatz Umwelt GmbH Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin Wartezeiten bis zu 15 Minuten, sieben Tage aufschlagsfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang des Behältervolumens enthalten.  

Die An- und Abfahrtskosten berechnen sich aus der jeweiligen Entfernung des Vertragspartners zu unserem Hauptstandort in Brücken. Die Lieferzonen teilen sich in 3 Gebiete, welche der Vertragspartner während des Kaufprozesses selbstständig auswählen muss. Eine eigenständige Überprüfung der Lieferzone geschieht nach Auftragsvergabe des Vertragspartners.  

Sollte die Lieferadresse des Vertragspartners in einer anderen Lieferzone oder außerhalb des Lieferbereiches liegen, so behält Schatz Umwelt GmbH sich vor, vom Vertrag zurückzutreten. 

Ist der Vertragspartner nicht während der vereinbarten Wartezeit am Auslieferungsort oder ist der Auslieferungsort nicht für den gewählten Container geeignet, so wird eine Leerfahrt von Schatz Umwelt GmbH an den Vertragspartner berechnet. 

Miete ab dem achten Tag, werden tageweise separat abgerechnet. 

Die Mietaufschlag ab dem achten Tag wird im Nachgang separat von Schatz Umwelt GmbH in Rechnung gestellt. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei Schatz Umwelt GmbH jeweils gültigen, im Übrigen zu angemessenen und ortsüblichen Vergütungssätzen berechnet. 

In Ansehung von § 23 Abs. 1 Nr. 1c) MessEV wird bei der Annahme von Abfallmengen unterhalb der Mindestlast der Waage, der jeweiligen Annahmestelle eine materialabhängige Pauschale berechnet, mindestens aber ein ausgehängter Mindestbetrag. Ebenso erfolgt bei Entgegennahme von werthaltigem Material eine Vergütung durch Schatz Umwelt GmbH erst ab Erreichung der Mindestlast der Waage der jeweiligen Annahmestelle. 

Der Vertragspartner ist zur exakten Unterrichtung über Art und Zusammensetzung der angedienten Stoffe verpflichtet. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Vertragspartners berechtigt Schatz Umwelt GmbH,  

a) nach eigener Wahl entweder die Annahme der Stoffe abzulehnen oder 

b) deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder  

c) die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene Vergütung zu berechnen. 

Bei notwendiger Verwahrung der Stoffe ist der Vertragspartner außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet. 

Angaben zu angenommenen Stoffen in von Schatz Umwelt GmbH erstellten Dokumenten wie Fahraufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Vertragspartner als zutreffend. Es bleibt dem Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen. 

Bei Bereitstellung von Behältern hat der Vertragspartner für einen geeigneten Aufstellplatz und für die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege, zu sorgen. Eine Umstellung des Behälters - auch nur für kurze Zeit - vom Aufstellplatz ist untersagt. Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Vertragspartner die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen. 

Der Vertragspartner ist verantwortlich dafür, dass der Behälter nur mit den vereinbarten Stoffen beladen und das Höchstgewicht nicht überschritten wird, keine Ladung über die Wände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausbleibt; der Behälter ist während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme durch Schatz Umwelt GmbH sorgfältig abzudecken. Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich. 

§ 7 Zahlungsmodalitäten 

Der Vertragspartner kann die Zahlung per PayPal vornehmen. 

§ 8 Sonstiges 

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und Schatz Umwelt GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz von Schatz Umwelt GmbH in Brücken, sofern der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Schatz Umwelt ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu erheben. 

Alternative Streitbelegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Schatz Umwelt GmbH nicht verpflichtet und nicht bereit. 


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Widerrufsbelehrung 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns   

 

Schatz Umwelt GmbH 
Hauptsitz | Verwaltung 
Hohlstedter Weg 1 
06528 Brücken 

Telefax: 034656 / 561-11 
E-Mail: info[at]schatz-umwelt.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Folgen des Widerrufs: 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Ende der Widerrufsbelehrung